[News] Neue Infos zur Umtauschaktion für Herr der Ringe Trilogie Extended [Blu-ray]
Unser User unluckymonkey1978 (siehe seinen Kommentar) hat neue Infos zur Umtauschaktion für Herr der Ringe Trilogie Extended [Blu-ray] gefunden. Die Edition besitzt ja Tonfehler.
Das steht bei Facebook:
Der Herr der Ringe Trilogie (Offizielle Page)
Wenn du mit der Ton-Qualität des Produktes unzufrieden bist, bietet Warner die Möglichkeit für einen kostenlosen Austausch der entsprechenden Blu-ray Discs an.
Um den Austausch-Service in Anspruch zu nehmen, steht ab kommenden Montag, den 4. Juli, ein Service-Center zur Verfügung, das per Post, E-mail oder Fax wie folgt erreichbar ist:
TCC SERVICES
WARNER HOME VIDEO / Kundenservice
“Stichwort: Der Herr der Ringe”
MAURERSTR. 50 / Werk 2
52477 ALSDORF
E-Mail: WHVKundenservice@tcc-services.com
Fax: (0049) 02404 58319
Unter Einsendung einer Kopie des Kaufbeleges werden dort alle eingehenden Austausch-Anfragen registriert. Eine Einsendung der gekauften Blu-ray Discs an das Service-Center ist nicht nötig. Spätestens ab 1. August 2011 erhaltet ihr dann ein Set von 6 Blu-ray Discs mit dem verbesserten Ton per Post zugesandt.
Quelle:
http://www.facebook.com/derherrderringebluray
Erster Beitrag, alle Kommentare Anzeigen Lassen !!!
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16 Kommentare
Kein unnötiger Weg zur Post um die defekten Disc wegzuschicken. Warner würde die bestimmt eh nur wegschmeißen
Irgendwie erscheint mir diese Aktion von Warner nicht wirklich durchdacht.
Irgendwann werden die doch wohl auch die korrekten Versionen ausliefern. Woher wollen die dann noch wissen, ob ich irgendwo noch eine defekte Version erhalten habe, oder eine korrekte?
Naja…eröffnet jedenfalls viel Missbrauchspotential und lässt die ganzen defekten Versionen weiter im Umlauf (wobei sich das ohnehin nicht mehr ändern lässt)
Zork
ps: kann mir einer einen Scan seiner Rechner per Mail zukommen lassen?
Es könnte natürlich auch sein, dass nur die Discs beispielsweise in Papphüllen verschickt werden.
Würde das Missbrauchsrisiko senken und wäre im Versand günstiger.
den beleg einsenden und gut ist
@Mister jay
könntest du machen ja, aber sollte Warner das überprüfen(und heutzutage geht das sehr einfach dank Barcodes usw. auf den Belegen) hast du eventuell eine Anzeige wegen Betrug und Urkundenfälschung am Hals. Wer das risiko mag kann es ja versuchen wobei ich auch schon umtauschaktionen erlebt habe da musstest du nichtmal eine rechnung nachweißen
“(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”
Ich würde hier einen aufgelösten Vertrag als unecht bezeichnen, drauf ankommen lassen das es der Richter anderst sieht würde ich das aber nicht. Immerhin fälscht man die Willensabgabe eines anderen und das mit einem dokument das Amtliche gültigkeit besitzen muss.
Und Warner nutzt wie gesagt das in der Industrie übliche 08/15 Prozedere für Umtauschaktionen, eine Rücksendung lohnt sich bei defekten Artikeln in den seltensten Fällen. Das Prozedere ist übrigends immer gleich, fehler bestätigen->dafür sorgen das nur noch wenig fehlerhafte versionen im Umlauf sind(sprich sofortiger lieferstop+rückruf)->eine gewisse Zeit warten->neue version in Umlaufbringen, am besten mit hinweis.
das jemand die fehlerhaften versionen in Deutschland so einfach los wird glaub ich weniger, kaum einer dürfte 6 Blurays ohne verpackung kaufen und vorallem ohne garantie oder umtauschrecht. Das ist auch eine der Überlegungen von Warner zumal jeder der die Discs bekommt beim verkauf der alten auf den fehler hinweisen musse(stichwort betrug da man von dem Fehler ja gewusst hat
)
Würd mich auch nicht wundern wenn Warner ab dem 1.8. dann auch ein Service-Center einrichtet für all die wo bei privaten verkäufern die alte version erstanden haben.
Glaub mir doch einfach mal…
Gehen wir mal davon aus das Du einen Kassenbeleg von z.B., Media Markt hast.
Wenn Du mit dieser Quittung Warner täuscht begehst Du nur den Straftatbestand des Betruges Du Verwechselt einen Vertrag mit einer Urkunde. Eine Urkunde muß unter anderem die Unterschrift beider Vertragspartner haben.
Außerdem ist dder Kassenbon keine öffentliche Urkunde ist. Also ist nichts mit Urkundenfälschung !!!
Also Warner zu täuschen ist nicht ratsam und vor allem nicht dies öffentlich zu verkünden erst recht
Aber für sagen wir mal 10-15 € würde ich auch die losen 6 Blu-Rays bei Ebay kaufen, da mir weder an der deutschen Tonspur noch an den Extras besonders viel liegt.
@mister jay: Donnerlüttchen, da wär ich nicht drauf gekommen! Vielleicht auch besser so…
Bei diesen Absatz den Du geschrieben hast stimme ich Dir folgkommen zu:
Du müssest die Urkunde aber VERFÄLSCHEN. Die bloße Vorlage ist logischerweise kein Verfälschen, sondern ein Gebrauchen (3. Var. des Tatbestandes, aber nur bei einer FALSCHEN Urkunde, nicht bei einer echten, der Kassenbon ist aber “echt”). Es ist auch völlig unerheblich, ob die Urkunde hinhaltlich wahr ist (das ist für Laien oftmals nicht verständlich), so könnte ich Dir ein höchst förmliches Dokument ausstellen, dass ich vom Mond komme. Das ist eine schriftliche Lüge, aber keine Urkundenfälschung.
So meinte ich es eigentlich auch. Habe mich vielleicht nicht so deutlich fromoliert wie Du.
Halten wir einfach fest das so eine Aktion keine Urkunden fälschung ist !
Ist also doch ein echter Mehrwert, wenn man jetzt die defekte Version kauft …
“Neue Auflage mit korrigierter Tonspur!”
http://www.weltbild.de/3/16972333-1/blu-ray/der-herr-der-ringe-die-spielfilm-trilogie-extended-edition.html
- "hätte ich gekauft, habe ich aber leider schon"
- "nix für mich dabei"
- "danke!"
Ohne Begründung:
- "finde ich toll"
- "den Film mag ich nicht"
- usw.
Vor dem Kommentieren immer überlegen:
"Ist mein Kommentar für die anderen User nützlich/interessant?"