Amazon.de: Universal Summer Sale (bis 30.07.17)

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  UPDATE (30.07.17)
Heute ist letzter Tag der Aktion!
Ursprünglicher Artikel (17.07.17):


Sommerschlussverkauf_Dino_gewinnen
Universal Summer Sale (bis 23.07.17)
Universal Summer Sale
Aktion gültig: 17.07.17 – 30.07.17
Gewinnen Sie einen Riesen-Dinosaurier und entdecken Sie DVDs, Blu-rays und 4K Ultra HDs im Sommerschlussverkauf.

Unter allen Kunden dieser Aktion wird ein Riesen-Dinosaurier verlost.
Um an der Verlosung teilzunehmen, müssen Sie lediglich einen Artikel aus der Aktion „DVD & Blu-ray Sommerschlussverkauf“ kaufen.

Durch den Kauf eines Produktes aus dieser Aktion registrieren Sie sich für die Verlosung und stimmen den Teilnahmebedingungen zu. Um nicht teilzunehmen, senden Sie bitte eine E-Mail an dvd-gewinnspiele@amazon.de. Die vollständigen Teilnahmebedingungen finden Sie unten.

Aktionszeitraum: 17.07.2017 – 30.07.2017

Blu-rays

4K Ultra HD

DVD

EUR 9,97 Amazon.de Link
EUR 9,97 Amazon.de Link
EUR 12,97 Amazon.de Link
EUR 11,97 Amazon.de Link

EUR 6,97 Amazon.de Link
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Film Aktionen

TV DVD & Blu-rays zum Sonderpreis
Aktion gültig: 17.07.17 – 30.07.17
Krimi Filme & Serien
Aktion gültig: 17.07.17 – 30.07.17
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Von Admin
Global Head of Deals
@admin | Deals: 6505    Hot Votes erhalten: 39909    Kommentare: 2498
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8 Kommentare

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  1. Profilbild von ralf55

    @ralf55 | Deals: 158    Kommentare: 8381
    (Community: Profil | An ralf55 senden: Nachricht / Bonuspunkte)

    ??? :thump_down:

  2. Profilbild von Wolf-Rüdiger

    @roger | Deals: 0    Kommentare: 1312
    (Community: Profil | An Wolf-Rüdiger senden: Nachricht / Bonuspunkte)

    die aktion ist genau so wie der “ sommer “ :thump_down: :thump_down: :thump_down:

  3. Profilbild von The-Lion-King

    @the-lion-king | Deals: 1675    Kommentare: 8080
    (Community: Profil | An The-Lion-King senden: Nachricht / Bonuspunkte)

    Ziemlich schlechte Aktion :thump_down: :surprised: :sleep:
    The Gift & In a Valley of Violence für 5,97€ sind :thump_up: gab es aber bereits in der 10für50 :innocent:

  4. Profilbild von Consiliere

    @consiliere | Deals: 0    Kommentare: 927
    (Community: Profil | An Consiliere senden: Nachricht / Bonuspunkte)

    Ich bin soo überrascht….neuer Montag, neue Chance und schon wieder keine gute Aktion von amazon. :thump_down:

  5. Profilbild von DerLou

    @derlou | Deals: 0    Kommentare: 15
    (Community: Profil | An DerLou senden: Nachricht / Bonuspunkte)

    Dass da überhaupt manche Artikel bei den Preisen unter Summer Sale stehen dürfen ist eine mega Frechheit. Generell die Aktion richtiger Flopp :thump_down: :thump_down: :thump_down:

  6. Profilbild von LeBon

    @lebon | Deals: 9    Kommentare: 777
    (Community: Profil | An LeBon senden: Nachricht / Bonuspunkte)

    Wenn man unbedingt den Dinosaurier gewinnen möchte, dann sind vielleicht die Beverly-Hills-Cop-Box für 11,11€ oder die Jack-Ryan-Box für 12,97€ ganz interessant.

  7. Profilbild von berlinhimmel

    @berlinhimmel | Deals: 102    Kommentare: 609
    (Community: Profil | An berlinhimmel senden: Nachricht / Bonuspunkte)

    Sind kaufgebundene Gewinnaktionen nicht verboten in Deutschland?

    Tada… Gefunden:
    „Ebenfalls zu beachten hat der Onlineshopbetreiber die Regelung des § 4 Nr. 6 UWG. Darin ist geregelt, dass grundsätzlich der Onlineshopbetreiber die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder Preisausschreiben nicht von einem Kauf Waren oder dem Erwerb von Dienstleistungen in seinem Onlineshop abhängig machen kann.“
    Quelle: http://shopbetreiber-blog.de/2010/03/...

    • Profilbild von Sven

      @sven | Deals: 10    Kommentare: 1096
      (Community: Profil | An Sven senden: Nachricht / Bonuspunkte)

      § 4 Nr. 6 UWG Absatzkoppelung mit Gewinnen

      Die Vorschrift wurde zum 9. Dezember 2015 ersatzlos aufgehoben!

      ist seit 2015 nicht mehr so, einfach mal nach dem § googlen bevor man ihn postet(https://dejure.org/gesetze/UWG/4.html und alt: http://lexetius.com/UWG/4,2 )

      zudem hast du es falsch verstanden, steht weiter unten in dem Text:
      „Eine solche Abhängigkeit kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn der Verbraucher gezwungen wird, an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel teilzunehmen, um im Nachhinein etwaige Waren in einem Onlineshop einzukaufen.“

      Es ist genau das andere was verboten war, das man an einem Gewinnspiel teilnehmen muss um Ware kaufen zu dürfen.

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