Antwort auf: Lizenzrechte bei Kauftiteln von Amazon
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Ich finde es schon irgendwie lustig, das sich auf einmal alle auf Amazon stürzen, dabei ist es bei iTunes im Kleingedruckten auch nicht anders.
Die AGB sagen hier:
„Des Weiteren behält sich Apple das Recht vor, die Dienste (oder jeden Teil oder Inhalte von diesen) jederzeit mit oder ohne Mitteilung an Sie zu modifizieren, zu sperren oder einzustellen und Apple ist Ihnen oder Dritten gegenüber nicht haftbar, wenn Apple diese Rechte ausübt…“
Ich hatte auch mal vom Support eine Info erhalten, das ich mich um Datensicherung meiner digitalen Käufe immer selbst zu kümmern habe. Diese Auskunft erhielt ich vor einigen Jahren mal, als man gekaufte Dateien nur einmal laden konnte und es noch keine Cloud gab oder iTunes Match etc. An der Haltung dürfte sich bei digitalen Gütern wenig verändert haben.
Wenn Lizenzen verloren gehen, darf das Medium eben mal nicht weiter vertrieben werden. Das war auch schon immer so bei physischen Medien, nur das man die halt dann ggf. schon im Regal hat(te) und da kann sie halt der „Rechteinhaber“ nicht einfach wieder rausholen.
Hier müssen die Rechte des Verbrauchers eben einfach gestärkt werden. Gekauft ist gekauft, auch wenn eine Lizenz / Rechte auslaufen. Allerdings sind meine bisherigen wenigen Erfahrung über all die Jahre seit es iTunes mit Shop gibt, kaum negativ behaftet. Nicht mehr öffentlich gelistete Dateien (Apps & Musik) konnte ich bisher weiterhin problemlos laden. Von gelöschten Filmen habe ich bis dato nichts bemerkt bzw. nicht so das es mich getroffen hat. Das auch Filme verschwinden, habe ich hingegen schon beobachtet. So ist zum Beispiel Mann unter Feuer (mit Dancel) nicht mehr bei iTunes käuflich zu erwerben, war dort aber mal gelistet. Das selbige bei „Die Kinder des Fechters“. Wobei hier der Film auch nicht mehr auf DVD via Amazon zu bestellen ist.
Bei Apple würde ich im Fall der Fälle auf jeden Fall die Kaufkosten zurückholen über den Support. Bisher habe ich immer viel Kulanz dort erlebt.