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@chipchamp12 | Deals: 160    Hot Votes erhalten: 91    Kommentare: 305
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14 Kommentare

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  1. Profilbild von heavensnight

    @heavensnight | Deals: 214    Kommentare: 2771
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    Dead Island: Game Of The Year Edition für die PS3 ist wieder verfügbar. Sogar für günstige 14,95 GBP. Sehr schön. Gleich mal bestellt…

    • Profilbild von toomass

      @toomass | Deals: 113    Kommentare: 2709
      (Community: Profil | An toomass senden: Nachricht / Bonuspunkte)

      Steht aber auf der bösen Liste, weshalb das hier wohl nicht groß angepriesen wird…Gibt es bei play auch für 18,49 Euro (PS3), also nochmal en Tick günstiger.

    • Profilbild von heavensnight

      @heavensnight | Deals: 214    Kommentare: 2771
      (Community: Profil | An heavensnight senden: Nachricht / Bonuspunkte)

      Da stehen leider viele gute Spiele drauf ;)

      Weiß aber nicht auf welchem Teil der Liste. Ob A oder B. Kann also durchaus sein das es erwähnt werden darf wenn es in der A-Liste ist. Oder täusche ich mich da?

    • Profilbild von Marcel

      @ch1ller | Deals: 203    Kommentare: 2559
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      „Am 29.11.2011 wurde klar, dass der Shooter Dead Island von Deep Silber und Techland indiziert wird. Zwar erschien das Spiel nie offiziell in Deutschland, wurde aber importiert. Bei der Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), dass man das Spiel gleich auf den Listenteil B setzte, also strafrechtlich bedenklich. Darüber hinaus greift dann ein Verbreitungsverbot nach dem Strafgesetzbuch.

      Dieses Urteil wurde nun revidiert und Dead Island landet auf dem Listenteil A, wie Schnittberichte meldet. Die Entscheidung sei schon am 11. Januar 2012 gefallen. Damit droht keine Beschlagnahmung des Spiels.“ 01.02.2012

      Das sollte die Frage beantworten ;)

      Das Game rockt derb geil :love:

    • Profilbild von toomass

      @toomass | Deals: 113    Kommentare: 2709
      (Community: Profil | An toomass senden: Nachricht / Bonuspunkte)

      Ist ja furchtbar! Wer hat den Text geschrieben? Der ist ja an Unsinn kaum noch zu überbieten! (Nichts gegen Dich Marcel, ist ja nur von der ner anderen Seite zitiert). Die BPjM hat natürlich keinen Einfluss drauf, ob das Spiel beschlagnahmt wird oder nicht, die Entscheidung liegt allein bei den Gerichten, die natürlich nicht an die Entscheidungen der BPjM gebunden sind. Theoretisch könnten sogar FSK16 oder FSK18-Filme beschlagnahmt werden. Kommt natürlich nie vor, aber z.B. wurden bei SAW 7 Szenen als Verstoß gegen § 131 StGB gewertet, die auch in der FSK18 drin sind, so dass – wenn die StA es beantragt – der gleiche Richter konsequenterweise auch die FSK18-Fassung beschlagnahmen müsste. Leider wird die StA das nicht beantragen, würde mich mal interessieren, wie der Richter da wieder rauskommen wollte.
      Aus einer Liste-B-Indizierung folgt auch kein strafrechtliches Verbreitungsverbot, vielmehr besteht dieses nur nach Auffassung der BPjM, die aber wiederum nicht verbindlich ist.

    • Profilbild von Marcel

      @ch1ller | Deals: 203    Kommentare: 2559
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      Der Text stammte von der pcgameshardware Seite :o

    • Profilbild von heavensnight

      @heavensnight | Deals: 214    Kommentare: 2771
      (Community: Profil | An heavensnight senden: Nachricht / Bonuspunkte)

      Okay Danke. Soweit hab ichs verstanden. Aber darf ich das Spiel trotz Liste A in Foren, Blogs, etc erwähnen? Werbe ja dann damit eigentlich…

    • Profilbild von Marcel

      @ch1ller | Deals: 203    Kommentare: 2559
      (Community: Profil | An Marcel senden: Nachricht / Bonuspunkte)

      Tja, das ist so wie vieles im deutschen Rechtssystem…alles recht schwammig.

      Ich würde nämlich behaupten, hier wird nicht direkt für ein bestimmtes Spiel geworben, sondern nur darüber informiert, was nicht verboten ist. Die Blog-Betreiber im generellen sind ja auch keine gewerblichen Händler die Werbung betreiben und ein Produkt selbst anbieten – es wird lediglich informiert.

      Die Liste A führt indizierte Medien auf, die nach Auffassung der BPjM keinen strafrechtlichen Inhalt haben. In der Liste B landen Medien, die einen strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Dagegen zu verstoßen wäre eine Straftat im strafrechtlichen Sinne.

      Sieht das jemand anders? :D

    • Profilbild von heavensnight

      @heavensnight | Deals: 214    Kommentare: 2771
      (Community: Profil | An heavensnight senden: Nachricht / Bonuspunkte)

      Eine Werbung ist ja eigentlich genau genommen auch nur eine Information. Schließlich gibt man anderen einen Hinweis auf die Existenz eines Produktes. Oder nicht?

      Scheint also wahrscheinlich wirklich so eine Grauzone zu sein ;)

    • Profilbild von toomass

      @toomass | Deals: 113    Kommentare: 2709
      (Community: Profil | An toomass senden: Nachricht / Bonuspunkte)

      Grundsätzlich ist es irrelevant, ob ein Medium in Liste A oder B indiziert ist. Die Rechtsfolgen sind zunächst einmal die gleichen.
      Ob Liste B und somit nach BPjM-Ansicht strafbarer Inhalt ist insoweit aus folgendem Grund irrelvant: Eine Strafbarkeit droht hier für den Normalnutzer und auch den Blogbetreiber nach § 131 StGB deshalb nicht, weil gerade erforderlich ist, dass das Medium „Verbreitet“ (Als Oberbegriff i.S.v. verteilt) wird. Das kann allenfalls bei einem Link auf eine Filmdatei o.ä. erfüllt sein, nicht aber bei einer Erwähnung (§ 131 Abs. 2 Nr. 4 StGB ist allerdings für den Laien sehr schwer verständlich, am besten mal den Wortlaut mit § 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG vergleichen).
      Anders sieht es da schon bei § 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG aus, der sowohl für Liste A wie für Liste B gilt und auch mit Strafe bewehrt ist (§ 27 JuSchG). Solche Medien dürfen nicht an solchen Orten „angeboten, angekündigt oder angepriesen“ werden, die Jugendlichen öffentlich zugänglich sind. Öffentlich zugänglich ist diese Seite hier z.B. zweifellos, sowie alle Foren, Blogs, die keinen FSK18-Zugang haben. Entscheidend ist die Auslegung der Worte „Anbieten“, „Ankündigen“ und „Anpreisen“. Und hier hat Marcel Recht. Das ist schwammig, weil auslegungsbedürftig. Die bloße Erwähnung fällt natürlich noch nicht hierunter, zumal immer auch die Meinungsfreiheit beachtet werden muss, die ihrerseits aber ihre Grenze beim Schutz der Jugend findet. Einzelheiten würden aber jetzt hier den Rahmen sprengen. M.E. ist auch die Erwähnung eines günstigen Preises noch nicht hiervon erfasst, setzt man dann aber noch einen Link oder eine besonders lobende Beschreibung dazu, wird das Eis allerdings hier schon merklich dünner…Sorry, etwas länger geworden der Kommentar… :whistle:

    • Profilbild von heavensnight

      @heavensnight | Deals: 214    Kommentare: 2771
      (Community: Profil | An heavensnight senden: Nachricht / Bonuspunkte)

      Danke für die Mühe. Ist aber echt ein interessantes Thema. Wenn ich so im Internet googel heißt es teilweise sogar es wäre verboten solche Spiele oder Filme auf Liste B zu besitzen und weiterzuverkaufen.

      Egal wo ich solche indizierten Titel importiert habe, bisher hat noch keiner gefragt oder überprüft ob ich volljährig bin. Aber Hauptsache unser Staat bevoremundet die volljährigen Bürger. Ich schreib bewusst nicht „Erwachsenen“ weil das heutzutage ein gewaltiger Unterschied ist ;)

    • Profilbild von toomass

      @toomass | Deals: 113    Kommentare: 2709
      (Community: Profil | An toomass senden: Nachricht / Bonuspunkte)

      Ja, das ist das Problem, dass zu diesem Thema sehr viele Halb- und Unwahrheiten verbreitet werden (siehe auch oben den Text pcgameshardware). Der Besitz ist auch bei § 131 StGB-Sachen nicht strafbar, selbst wenn die bundesweite Beschlagnahme angeordnet wurde, nur verkaufen oder sonstwie weitergeben darf man die Sachen dann nicht mehr. Entgegen dem Wortlaut darf man auch weiterhin für Privatzwecke (und nur für diese) importieren, allerdings kann es dann sein, dass die Sachen vom Zoll einkassiert werden (eben weil bundesweit beschlagnahmt). Aber strafbar macht man sich deshalb nicht. Juristisch gesehen ist das eine notwendige straflose Teilnahme an der Strafbarkeit des Verkäufers, die aber nicht verfolgt wird, da er im Ausland sitzt. Ich wollte dazu immer mal was im Forum schreiben, aber wie du siehst, ist das insgesamt unglaublich umfangreich und kompliziert. Aber nochmal kurz zu Deiner Beruhigung: Importieren zum Privatbedarf darfst Du indizierte Sachen, ohne irgendetwas befürchten zu müssen. Der Admin muss da schon eher aufpassen, was er hier wie veröffentlicht. Ich finde die deutsche „Insellösung“ auch nicht gut und auch nicht sinnvoll in Zeiten des Internets, aber die von uns gewählten Volksvertreter wollen es so und damit ist es auch unser Wille… :annoyed:

  2. Profilbild von Admin

    @admin | Deals: 6505    Kommentare: 2498
    (Community: Profil | An Admin senden: Nachricht / Bonuspunkte)

    @toomass

    danke für deine ausführliche Beschreibung. :)

    Könntest du deinen Text noch ins Forum kopieren?

    http://www.bluray-dealz.de/forum/community-group6/rechtliches-forum21/

    Dann geht das auch nicht so schnell verloren. ^_^

    • Profilbild von toomass

      @toomass | Deals: 113    Kommentare: 2709
      (Community: Profil | An toomass senden: Nachricht / Bonuspunkte)

      Wird erledigt. Ich kopier das jetzt erstmal so ins Forum und überarbeitete das dann am WE mal oder fange zumindest damit an. Wie man sieht, nicht ganz so einfach alles…

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