Re: Verkaufen im Amazon.de Marketplace

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toomass
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@toomass

Ja, so ist es leider. Deshalb versende ich alles was über 10 Euro kostet grundsätzlich nachverfolgbar, also mindestens per Einschreiben, auch wenn ich meistens draufzahle. Nach den Amazon-Richtlinien (bei Paypal-Zahlung bei ebay gilt das gleiche) muss der Verkäufer beweisen, dass der Artikel angekommen ist. Kann er das nicht, bekommt der Käufer im Streitfall Recht, sprich sein Geld wieder. Theoretisch kannst Du als Käufer bei unversichertem Versand behaupten, es sei nicht angekommen (wenn es nicht stimmt, ist es allerdings Betrug (sollte sich von selbst verstehen), von der moralischen Seite mal ganz abgesehen). Richtig lustig ist es bei Ebay und Paypal z.B. mit Ticketverkäufen, wie zuletzt etwa dem CL-Finale für 3000 Euro aufwärts, da der Verkäufer hier über Paypal gar nicht abgesichert ist, was aber so gut wie niemand weiß. Wenn der Käufer hinterher behauptet die Tickets nicht erhalten zu haben, bekommt er sein Geld wieder und der Verkäufer kann sehen, wo er bleibt (er kann natürlich zivilrechtlich gegen den Käufer vorgehen, aber auch da gibt es bei Ebay ganz simple juristische Tricks, um das zu umgehen, aber ich schweife ab und will ja auch hier keine Anleitung zum perfekten Betrug abliefern…). Wenn Du bei ebay nicht per Paypal die Zahlung empfängst, kannst Du das Versandrisiko auch abwälzen, dann musst du nur beweisen, dass du den Artikel versendet hast (bei teuren Sachen empfiehlt es sich daher, mit einem Zeugen zur Post zu gehen (und nein, Lügen fallen hinterher vor Gericht zu 99% auf, da man lügende Zeugen sehr leicht enttarnen kann, aber ich schweife schon wieder ab…)).
Es kann aber natürlich nicht angehen, dass Amazon, die Verkaufsgebühren dennoch einbehält, wenn der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Ich habe jetzt die Amazon-AGB nicht zur Hand, aber die wären diesbezüglich mit ziemlicher Sicherheit unwirksam.
Da es nach deinen Ausführungen wohl vorher keine Mitteilung/Anfrage der Käuferin gab, wo der Artikel bleibt, erscheint es mir hier sehr, sehr naheliegend, dass die gute Frau Dich hier verar***t, denn das ist ein eher untypisches Verhalten. Das alleine reicht aber leider nicht als Beweis, zumal es sich wegen einem solchen Betrag auch nicht lohnt vor Gericht zu ziehen. Also hast Du leider die A****-Karte… Aber die 7 Euro Verkaufsgebühren solltest Du Dir wiederholen, notfalls den Betrag vom Konto zurückbuchen lassen, soll halt Amazon vor Gericht ziehen. Das könnte allerdings den Nachteil haben, dass ggf. dein Verkäuferkonto gesperrt wird. Für Rückfragen stehe ich natürlich zur Verfügung.