Antwort auf: Megamässige Abzocke durch dt. Post

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berlinhimmel
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@berlinhimmel

Danke übrigens für deine Warnung. Ich bestelle auch gerne mal aus dem Ausland. Der Warenwert sollte übrigens nicht über 22€ liegen. Ab 23€ wird verzollt.

Ich möchte an dieser Stelle die Information gerne noch um einen interessanten Artikel erweitern den ich hier gefunden habe: https://www.paketda.de/news-6-euro-ve.... Hier wird etwas mehr erläutert, was das ganze soll.

Und die offizielle Pressemitteilung der Post zu dem Thema: https://www.dpdhl.com/de/presse/press...

Und dann noch mal die Quelle für die Info die auch @jimi nannte, hinsichtlich der Selbstverzollung. Allerdings sollte man beachten, das dieser Hinweis aus der Rubrik „Unternehmen“ stammt.

Was muss ich tun, wenn ich die Verzollung immer beim Zollamt selber erledigen möchte und mich nicht vertreten lassen möchte?

Erforderlich ist, dass Sie gegenüber der Deutschen Post AG ausdrücklich erklären, dass Sie die Zollabfertigung für eingehende Postsendungen selbst vornehmen möchten. Dann werden die Sendungen, ohne dass Sie von der Deutschen Post AG bei der Anmeldung vertreten werden, an das für Ihren Wohnort zuständige Zollamt weitergeleitet.
Die Registrierung als „Selbstverzoller“ erfolgt formlos durch die Deutsche Post AG. Bitte wenden Sie sich an:

E-Mail: Selbstverzoller at deutschepost.de Quelle: http://www.zoll.de/DE/Unternehmen/War...

Warenwert nicht größer als 22 Euro

Warensendungen mit einem Gesamtwert von nicht mehr als 22 Euro können ohne die Erhebung von Einfuhrabgaben eingeführt werden. Von der Befreiung ausgeschlossen sind alkoholische Erzeugnisse, Parfums und Eau de Toilette sowie Tabak und Tabakwaren (Art. 23, 24 Zollbefreiungsverordnung).
Eine weitere Ausnahme besteht für Röstkaffee, löslichen Kaffee und kaffeehaltige Waren, für die keine Verbrauchsteuerbefreiung (§ 1 Abs. 1 Einfuhr-Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung) greift, weswegen die Kaffeesteuer weiterhin zu entrichten ist. Quelle: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/...