Re: Einfuhrumsatzsteuer, Zoll
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Von mir noch der Hinweis, dass sich die Definition des Warenwerts am 1.7.2013 verändert hat (Überarbeitung der maßgeblichen Dienstvorschriften Z 5101, Z 0801 und Z 0805).
Zum Warenwert zählen jetzt leider auch die Versandkosten :-( Zitat: „Bei der Feststellung, ob Wertgrenzen eingehalten sind, ist der Gesamtwert der Ware ausschlaggebend. Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet.“
Siehe hier: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoel...
Für alle, die (wie ich) versuchen, bei ihren Bestellungen „unter dem Radar“ zu bleiben, vielleicht interessant …